Finanzierung von Ganztagesangeboten

Finanzierung von Ganztagsangeboten im Rahmen der Ganztagsschule nach § 4a SchG

  • Der Besuch der Ganztagsschule ist im Rahmen des gewählten Zeitmodells (3,4,5 x 7 oder 8h) mit Ausnahme des Mittagessens kostenlos.
  • Für ergänzende kommunal organisierte Betreuungsangebote in den Randzeiten (vor und nach Schulbeginn) sowie während der Ferien ist eine Kostenbeteiligung der Eltern möglich.
  • Zur Einbindung von außerschulischem Personal können Schulen bis zu 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrer­wochen­stunden monetarisieren.
  • Die L-Bank stellt im Rahmen des Landesprogramms Ganztagsschule Fördermittel für die Primarstufe nach §4a SchG zur Verfügung.

Finanzierung von kommunal organisierten Betreuungsangeboten

  • Das bedarfsorientierte flexible Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeit und in den Ferien liegt in der Verantwortung der Träger.
  • Die Kommune entscheidet eigenständig, ob und zu welchen Konditionen (zum Beispiel Gebühr für kostenpflichtiges Angebot, Gruppengröße, Räumlichkeiten, etc.) Betreuungsangebote eingerichtet werden. Bei der Bemessung von Elternbeiträgen im Hort gilt, diese so zu bemessen, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.

Mit der Gewährung von Zuwendungen fördert das Land finanziell die Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen.

Landeszuschuss für flexible Betreuungsangebote - GANZTAGSSCHULE-BW

Weitere Fördermittel zur Realisierung außerunterrichtlicher Bildungs- und Betreuungsangebote:

Einen ersten Überblick über die Finanzierung von Ganztagesangeboten gibt die Präsentation der Städte Biberach und Laupheim, welche anlässlich der Informationsveranstaltung zum GaFöG am 4. Juni 2024 in der Gebhard-Müller Schule in Biberach erstellt wurde.

Dokumentation der Infoveranstaltung am 4. Juni 2024, Thema Ganztagsbetreuung der Bildungsregion Biberach

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