Für den notwendigen Auf- und Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro in zwei Investitionsprogrammen bereit. Davon entfallen auf Baden-Württemberg insgesamt rund 456,2 Millionen Euro. Die Finanzierung ist im Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) geregelt.
Des weiteren stehen Baden-Württemberg aus den Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturprogramm der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Beschleunigungsprogramm) nicht verbrauchte Restmittel zur Verfügung.
Bis Ende 2029 stellt das Land zusätzliche Mittel in Höhe von 861,9 Millionen Euro für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter bereit.