Nicht alle jungen Menschen haben die gleichen Startbedingungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Noch immer verlieren nicht wenige Jugendliche den Anschluss. Die Gründe hierfür sind vielfältig: sei es der fehlende Schulabschluss, Probleme im sozialen Umfeld, fehlende Orientierung, keine Motivation oder einfach nur der falsche Freundeskreis.
Für die Beratung und Integration junger Menschen unter 25 sind drei Sozialleistungsträger zuständig: die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die Träger der Jugendhilfe. Jeder für sich hat eigene Kompetenzen, eigene Angebote und Budgets. Für Jugendliche bedeutet das unterschiedliche Anlaufstellen und verschiedene Ansprechpartner.
In Jugendberufsagenturen arbeiten diese drei Kerninstitutionen zusammen, damit Jugendliche abgestimmte und individuelle Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Arbeit erhalten.
Kernidee der „Jugendberufsagenturen“ ist die Strukturierung lokalen Handelns entlang von drei Handlungsfeldern, die für eine rechtskreisübergreifende Kooperation wesentlich sind:
- Transparenz: Wie kann vor Ort hinreichende Transparenz über die Kundenstruktur und die Angebote der Träger geschaffen werden? Sind die Angebote anschlussfähig und ist ihr Erfolg messbar?
- Informationsaustausch: Wie kann ein zielgerichteter und datenschutzkonformer Daten- und Informationstransfer aussehen?
- Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen: Wie können Abläufe und Maßnahmen besser vernetzt und ausgestaltet werden? Wie können Maßnahmenangebote der unterschiedlichen Rechtskreise zusammen gestaltet und umgesetzt werden?
Im Landkreis Biberach arbeiten folgenden Partner im Rahmen der Jugendberufsagentur zusammen:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Staatliches Schulamt
- Berufliche Schulen des Landkreises
- Regionales Bildungsbüro